Diese Regelung wurde vorerst für Arzneimittel aus 79 Festbetragsgruppen der Stufe 1, also für Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen festgelegt.
So standen bereits mehr als 2.100 Medikamente seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur wirtschaftlichen Versorgung mit Arzneimitteln auf der Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel. Darüber hinaus wird diese Liste alle 2 Wochen anhand der Preise, die die Arzneimittelhersteller neu festlegen, aktualisiert. So dass, fortlaufend weitere zuzahlungsfreie Medikamente hinzukommen können.
In der Liste sind somit alle Medikamente aufgeführt, dessen Preise 30 Prozent unterhalb der so genannten Festbetragsgrenze liegt. Festbeträge gelten in Deutschland für alle Arzneimittel. Bis zu diesen Obergrenzen dürfen gesetzliche Krankenkassen den Preis eines Arzneimittels übernehmen. Wird aber vom Hersteller ein Arzneimittelpreis verlangt, der über den Festbetrag liegt, muss der Versicherte die Differenz übernehmen.
Damit aber auch Sie von den zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln profitieren können, sollten Sie Ihren Arzt fragen, ob dieser zuzahlungsfreie Arzneimittel verordnen kann. Informationen über zuzahlungsfreie Arzneimittel findet Ihr Arzt in seiner Praxissoftware oder auf der gegenwärtigen Liste. Diese kann auch vom Patienten eingesehen werden. So erstellen zum Beispiel die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände oder das Bundesministerium für Gesundheit regelmäßig eine aktuelle Liste.
Darüber hinaus hat Ihr Arzt auch die Möglichkeit einen Wirkstoff anstatt eines Arzneimittels zu verschreiben, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Der Apotheker kann dann ein preisgünstiges Medikament auswählen, für das Sie keine Zuzahlung leisten müssen.
Ob es womöglich noch mehr Arzneimittelgruppen geben wird, in denen preisgünstige Medikamente von der Zuzahlung befreit sind, hängt in Zukunft davon ab, inwieweit Einsparungen erzielt werden können. Ausschlaggebend ist, in welchem Umfang die neue Regelung von Patienten und Ärzten umgesetzt wird. Bei einer hohen Verordnung preisgünstiger und zahlungsfreier Arzneimittel, sparen nicht nur die Patienten sondern auch die Krankenkassen. Erst dann ist es möglich die neue Regelung auf zusätzliche Festbetragsgruppen auszudehnen.
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