Dabei genügt es nicht, die Dosierung der Arzneimittel von der für Erwachsene zu reduzieren und vielleicht noch ein Erdbeer- oder Kirscharoma einzuarbeiten. Stattdessen müssen Medikamente für Kinder bezüglich der geeigneten Dosierung für jedes Alter untersucht und auf ihre Wirksamkeit sowie Unbedenklichkeit getestet werden.
So ist zum Beispiel, die Verteilung der Wirkstoffe und dessen Verarbeitung im Körper altersabhängig. Die Wirkstoffe der Arzneimittel wandern nicht direkt zu der Stelle, wo sie ihre Wirkung entfalten sollen, sie breiten sich über den ganzen Körper aus und sammeln sich unter anderem im Fettgewebe. Das Fettgewebe beträgt bei einem Säugling gerade einmal zwölf Prozent, bei Männern sind es bereits zwanzig und bei Frauen sogar dreißig Prozent. Deshalb müssen bestimmte Wirkstoffe bei Säuglingen und Kleinkindern deutlich niedriger dosiert werden. Andere Arzneimittelwirkstoffe wirken dagegen erst in einer höheren Dosierung. Darüber hinaus kann auch die Entwicklung einer kindgerechten Darreichungsform (Arzneiform) notwendig sein.
Dabei sind noch nicht einmal die Hälfte aller Medikamente in der EU auch für Kinder zugelassen. Dadurch, dass es keine offizielle Zulassung für Kinderarzneimittel gibt, ist die Arzneimittelsicherheit bei vielen Medikamenten, nicht gegeben. Kinder sind keine Erwachsene im Miniformat. So können z.B. bestimmte Medikamente an den unreifen Organen von Säuglingen Schäden anrichten, die wenn sie nur bei Erwachsenen getestet werden, nicht auftreten würden.
Um Kinder besser vor diesen Schäden zu schützen, haben die Gesundheitsminister der Europäischen Union eine Verordnung zu Kinderarzneimitteln erlassen, die aller Voraussicht nach Anfang 2007 für alle Länder in Kraft treten soll. Damit soll die Arzneimittelsicherheit bei Kindern verbessert werden. Cirka 50 Prozent der verordneten Arzneimittel, die die jungen Patienten erhalten, wurden nicht extra für Kinder getestet. Da die Pharmaindustrie mit Kinderarzneimitteln nicht das große Geld verdient, scheuen viele Arzneimittelhersteller davor zurück, Geld für die Forschung und Entwicklung kindgerechter Medikamente bereitzustellen. Durch die neue Verordnung der Europäischen Union soll dieses Hindernis beseitigt werden. Die Verordnung sieht konkret vor, dass die Arzneimittelhersteller verpflichtet werden, neue Medikamente auch für Säuglinge, Kinder und Jugendliche zu testen, wenn diese auch für Kinder bedeutsam sein könnten. Als Gegenleistung wird der Patentschutz um 6 Monate verlängert. Damit sollen die zusätzlich entstandenen Kosten für die notwendige klinische Studie bei Kindern ausgeglichen werden.
Die Anzahl der kindgerechten Arzneimittel, die die Arzneimittelhersteller auf den deutschen Markt bringen, sollen dadurch erhöht werden. Dazu muss nicht nur der gesetzliche Rahmen bereitgestellt werden, auch die Wissenschaft und die Industrie müssen ein gemeinsames Ziel verfolgen.
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