Dieser begründete seine Bedenken damit, dass laut Gesetz nur deutschen Apothekern das Recht zusteht, eine Apotheke in Deutschland zu leiten. Der Hauptgrund für den Widerstand der Apotheker und Apothekenverbände ist die Sorge, dass internationale Konkurrenz die charakteristischen deutschen Apotheken, die von einem ausgebildeten Apotheker geführt werden, verdrängen könnten.
Unter Berücksichtigung des deutschen Apothekengesetzes, dass nur ein Pharmazeut als Inhaber eine Apotheke führen darf, kaufte Doc Morris die Apotheke einer in Saarbrücken ansässigen Apothekerin auf und stellte diese anschließend als Leiterin der Apotheke wieder ein.
Kurze Zeit später sind bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Strafanzeigen eingegangen, die sich gegen die Eröffnung der Apotheke richteten. Die Strafanzeigen wurden mit der drohenden Verdrängung deutscher Apotheken durch internationale Konzerne und einem Verstoß gegen das deutsche Fremdbesitzverbot begründet. Dagegen beruft sich Doc Morris auf die Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union.
In den Klagen gegen Doc Morris geht es hauptsächlich um die Beantwortung der Fragen, ob die europäische Niederlassungsfreiheit vorgeht oder ob deutsches Recht gilt. Die saarländische Landesregierung, die die Erlaubnis für die Apothekeneröffnung von Doc Morris erteilt hat, begründet ihre Zustimmung damit, dass das europäische Recht das nationale schlage.
So wies das Landgericht Saarbrücken den Antrag einer einheimischen Apothekerin auf Schließung der Doc Morris – Apotheke als unbegründet zurück. Der niederländische Arzneimittelhändler Doc Morris darf seine erste deutsche Filialapotheke vorläufig weiter führen. Gerichtlich ist die Sache für Doc Morris aber noch nicht beendet, da vor dem Verwaltungsgericht bereits mehrere Klagen der deutschen Apothekerschaft eingegangen sind, die die Genehmigung zur Führung einer Apotheke für rechtswidrig halten.
Ob die Zulassung für die Filialapotheke rechtswidrig und damit anfechtbar ist, muss somit das Verwaltungsgericht klären.
Doc Morris muss seine erste deutsche Filiale vorerst schließen
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschied am 13. September 2006, dass Doc Morris seine erste deutsche Filiale in Saarbrücken schließen muss. Mit dieser Entscheidung gewährte das Verwaltungsgericht in Saarlouis den drei klagenden Apothekern vorläufigen Rechtsschutz. Bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren muss nun die Apotheke durch das Gesundheitsministerium vorläufig geschlossen werden. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtsgültig. Doc Morris-Chef Ralf Däinghaus kündigte indessen an, die Entscheidung anzufechten.
Werbung
Versandapotheke - apotheke2u
- Voltaren
- Wobenzym
- Meditonsin
- Myrtillusbeere
Preisvergleich Apotheke
- Orthomol
- Formoline
- Dr. Hauschka